Das Angeln in den Gewässern des Regionalparks ist gemäß den allgemeinen Vorschriften mit einer Anglerlizenz erlaubt, wie in allen staatlichen Gewässern, in denen kein begrenztes Angeln organisiert ist.
Nach der Aufhebung der Bestimmungen für das begrenzte Angeln gilt die Regelung nicht mehr, nach der ein Angler im Regionalpark Memeldelta bis zu 7 kg Fisch pro Angeltag fangen durfte. Jetzt gilt eine allgemeine Begrenzung von 5 kg.
Das Angeln auf Brassen während ihrer Laichzeit – vom 20. April bis 20. Mai – ist in den Gewässern des Parks verboten (dieses Verbot gilt nicht für das Angeln in Poldern).
Bitte beachten Sie, dass jegliches Freizeitangeln ganzjährig im botanisch-zoologischen Schutzgebiet Krokų Lanka, in der Kurischen Lagune zwischen den Flüssen Atmata und Skirvytė in weniger als 1 km Entfernung vom Ufer sowie in der Kniaupo-Bucht verboten ist.
In der Kurischen Lagune darf man bis zu 7 kg Fisch fangen, ausgenommen Stinte, für die keine Fangbegrenzung besteht.
Weitere Informationen finden Sie in den Vorschriften für das Freizeitangeln in Binnengewässern.